Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 171240 B
Firma: SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 171240 B: SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH, Berlin, c/o MÖHRLE HAPP LU...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.06.2022 11:49:00
HRB 171240 B: SMK Erste Investitionsgesellschaft mbH, Berlin, c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin. Es wird gem. § 122d UmwG, 10 HGB wie folgt bekannt gemacht: 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin, Deutschland. b) als übernehmende Gesellschaft die Everton Shopping Centres S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. 3. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 171240 B. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Societés de Luxembourg ("RCS")) unter der Nr. B 178605. 4. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122j des deutschen UmwG ("UmwG"). Danach ist den Gläubigern der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d S. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind, Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft sind in Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung geregelt. Gemäß Artikel 1021-9 (1) des luxemburgischen Gesetztes vom 10, August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung können die Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg entstanden sind, ungeachtet anderslautender Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dem luxemburgischen Wirksamkeitsstichtag (vgl. Ziffer 12 des Verschmelzungsplans) der Verschmelzung in Luxemburg bei dem Richter, der der Abteilung des Amtsgerichts vorsieht, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat und der zuständig für Handelssachen und den Eilrechtsschutz ist, einen Antrag auf Bestellung einer Sicherheit für fällige oder noch nicht fällige Forderungen stellen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Ausübung ihrer Rechte gefährdet und die Gesellschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten geleistet hat. Der Vorsitzende Richter lehnt diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über ausreichende Sicherheiten verfügt oder wenn diese angesichts der ÿnanziellen Lage des Unternehmens nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die schuldnerische Gesellschaft kann diesen Antrag durch Zahlung an den Gläubiger abweisen lassen, auch wenn es sich um eine künftige Forderung handelt. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Ausführliche Informationen über diese Verfahren zur Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der Übernehmenden Gesellschaft unter ihrer eingetragenen Anschrift 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, angefordert werden. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: Everton Shopping Centres S.à.r.l., 127, Rue de Mühlenbach, L-2168 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. c) Da die übernehmende Gesellschaft Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist und die übernehmende Gesellschaft nur einen Gesellschafter hat, muss ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht bekannt gemacht werden. d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte und der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden luxemburgischen Gesellschaft und der übertragenden deutschen Gesellschaft können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden: SMK Erste lnvestitionsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin, Charlottenstraße 16, 10117 Berlin.Veränderungen
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