Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 170780 B
Firma: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH
Sitz: Hamburg
Veränderungen
HRB 170780 B: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH, Hamburg, Chausseestraße 23, 10...
Veränderungen
HRB 170780 B: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH, Berlin, Chausseestraße 23, 101...
Veränderungen
HRB 170780 B: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH, Berlin, Chausseestraße 23, 101...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2015 16:23:00
HRB 170780 B: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH, Berlin, Chausseestraße 23, 10115 Berlin. Firma: Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Chausseestraße 23, 10115 Berlin; Gegenstand: Die Betätigung auf Gebieten der Energieversorgung, insbesondere in den Bereichen: Erzeugung, Beschaffung, Vertrieb und gewerbliche Nutzung von Energien jeder Art, insbesondere elektrischer Energie, Fernwärme und Dampf sowie die Errichtung und Betrieb von entsprechenden Erzeugungsanlagen; Errichtung und Betrieb von Leitungen und Einrichtungen zum Transport und zur Verteilung von Heißwasser und Dampf; Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere solche, die im Energiesektor tätig sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Schneiker, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer: 2. Dr. Weißermel, Markus, *XX.XX.XXXX, Hamburg; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Vattenfall Kraftwerk Moorburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50740 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.08.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnde Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Schneiker, Karsten aus Berlin,
Dr. Weißermel, Markus aus Hamburg