Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 170737 B
Firma: Bonny 35 GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Im Zollhafen 24, 50678 Köln
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HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Sitz / Zweignied...
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HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Berlin, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Sitz / Zweigni...
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HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Nicht...
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HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Gesch...
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HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Nicht...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.10.2015 14:45:00
HRB 170737 B: Bonny 35 GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Firma: Bonny 35 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind alle erlaubnispflichten Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gabay, Raanan, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.07.2015 mit Änderung vom 16.09.2015 in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bonny 35 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50845 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.07.2015; 16.09.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gabay, Raanan aus Berlin