Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 170422 B
Firma: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH
Sitz: Koblenz
Adresse: Oberwallstraße 10, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 170422 B: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH, Koblenz, Oberwallstraße 10, 10117 Berli...
Veränderungen
HRB 170422 B: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH, Berlin, Oberwallstraße 10, 10117 Berlin...
Veränderungen
HRB 170422 B: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH, Berlin, Oberwallstraße 10, 10117 Berlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2015 11:00:00
HRB 170422 B: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH, Berlin, Oberwallstraße 10, 10117 Berlin. Firma: XLHealth Fonds Nr. 1 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oberwallstraße 10, 10117 Berlin; Gegenstand: Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften des EDV-Bereichs, des IT-Bereichs, des Bereichs elektronischer Netze und des Bereichs des Gesundheitswesens. Stamm- bzw. Grundkapital: 500.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Koop, Ulli Jendrik, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.07.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der XL Health Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153749 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Koop, Ulli Jendrik aus Berlin