Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 170384 B
Firma: be smart academy "Alte Seifenfabrik" gGmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Torstraße 134, 10119 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2015 13:09:00
HRB 170384 B: be smart academy "Alte Seifenfabrik" gGmbH, Berlin, Torstraße 134, 10119 Berlin. Firma: be smart academy "Alte Seifenfabrik" gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Torstraße 134, 10119 Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Michaelis, Antje, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Trautvetter, Anne-Sophie, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.08.2015 mit Änderung vom 14.09.2015 in § 13 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Be Smart Academy e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 27211 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.08.2015; 14.09.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Michaelis, Antje aus Berlin,
Trautvetter, Anne-Sophie aus Berlin