Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 170278 B
Firma: Petros Vermögensverwaltung "Am Schlosshof" GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Warnemünder Straße 27, 14199 Berlin
Veränderungen
HRB 170278 B: Petros Vermögensverwaltung "Am Schlosshof" GmbH, Berlin, Warnemünd...
Berichtigungen
HRB 170278 B: Petros Vermögensverwaltung "Am Schlosshof" GmbH, Berlin, Warnemünd...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.09.2015 07:50:00
HRB 170278 B: Petros Vermögensverwaltung "Am Schlosshof" GmbH, Berlin, Warnemünder Straße 27, 14199 Berlin. Firma: Petros Vermögensverwaltung "Am Schlosshof" GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Warnemünder Straße 27, 14199 Berlin; Gegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art sowie die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes, soweit keine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne von § 34c GewO vorliegt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dembske, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Petros Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 156135 B), namentlich des "Grundvermögens Am Schlosshof", im Wege der Ausgliederung auf Grund des Spaltungsplans vom 13.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dembske, Alexander aus Berlin