Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 169704 B
Firma: Klumpen GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Oldenburger Straße 6, 10551 Berlin
Veränderungen
HRB 169704 B: Klumpen GmbH, Berlin, Oldenburger Straße 6, 10551 Berlin. Sitz / Z...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2015 10:32:00
HRB 169704 B: Klumpen GmbH, Berlin, Elberfelder Straße 4, 10555 Berlin. Firma: Klumpen GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Elberfelder Straße 4, 10555 Berlin; Gegenstand: Unternehmensberatung für prozessuale Diagnostik und Maßnahmenplanung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Klumpen, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Klumpen, Ingo, *XX.XX.XXXX, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.07.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Klumpen OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 51133 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.