Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 168734 B
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HRB 168734 B: Weinreich + Heinrich GmbH, Berlin, Ludwig-Prandtl-Straße 21, 12526...
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HRB 168734 B: Weinreich + Heinrich GmbH, Berlin, Ludwig-Prandtl-Straße 21, 12526...
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HRB 168734 B: Weinreich + Heinrich GmbH, Berlin, Alexander-Meißner-Straße 48, 12...
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HRB 168734 B: Weinreich + Heinrich GmbH, Berlin, Lichterfelder Weg 19, 14167 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.07.2015 16:35:00
HRB 168734 B: Weinreich + Heinrich GmbH, Berlin, Lichterfelder Weg 19, 14167 Berlin. Firma: Weinreich + Heinrich GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lichterfelder Weg 19, 14167 Berlin; Gegenstand: Graphik, Ausstellungsdesign und Werbegestaltung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Heinrich, Lothar, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Weinreich, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Thonke, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.04.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Weinreich + Heinrich OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39076 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.04.2015; 01.07.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Heinrich, Lothar aus Berlin,
Thonke, Andrea aus Berlin,
Weinreich, Peter aus Berlin