Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 165063 B
Firma: Stiftung Private Kant-Schulen gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Körnerstraße 49, 12157 Berlin
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.02.2015 13:48:00
HRB 165063 B: Stiftung Private Kant-Schulen gemeinnützige GmbH, Berlin, Ermanstraße 26, 12163 Berlin. Firma: Stiftung Private Kant-Schulen gemeinnützige GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ermanstraße 26, 12163 Berlin; Gegenstand: Förderung der Erziehung und schulischen Aus- und Fortbildung. Betrieb einer oder mehrerer Ersatzschulen mit Kindertagesstätten in Deutschland nach Artikel 7 (4) Grundgesetz und den jeweiligen Landesgesetzen mit der Zentralverwaltung im Land Berlin. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Beier, Hans-Christian, *XX.XX.XXXX, Maintal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Seidel, Horst W., *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Wegener, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.12.2014 mit Änderung vom 17.02.2015 in § 6 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 20 (Kosten); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Private Kant-Schule" mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 5395 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.12.2014; 17.02.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Beier, Hans-Christian aus Maintal,
Seidel, Horst W. aus Berlin,
Wegener, Andreas aus Berlin