Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 164918 B
Firma: WIM work in Motion Personaldienstleistungen GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Torstraße 49, 10119 Berlin
Löschungen
Veröffentlichung vom 19.05.2016 11:12:00
HRB 164918 B: WIM work in Motion Personaldienstleistungen GmbH, Berlin, Torstraße 49, 10119 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der DAL Holding Dr. Ansgar Lauterbach GmbH & Co. KG in Berlin (jetzt: DAL Holding GmbH, Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 99272 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 10.11.2005 ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DAL Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99272 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 164918 B: WIM work in Motion Personaldienstleistungen GmbH, Berlin, Torstraß...
Veränderungen
HRB 164918 B: WIM work in Motion Personaldienstleistungen GmbH, Berlin, Torstraß...
Neueintragungen
HRB 164918 B: WIM work in Motion Personaldienstleistungen GmbH, Berlin, Torstraß...