Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 164723 B
Firma: GameSpree GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Behringstraße 16 b, 22765 Hamburg
Löschungen
HRB 164723 B: GameSpree GmbH, Berlin, c/o gamigo AG, Behringstraße 16 b, 22765 H...
Veränderungen
HRB 164723 B: GameSpree GmbH, Berlin, c/o gamigo AG, Behringstraße 16 b, 22765 H...
Veränderungen
HRB 164723 B: GameSpree GmbH, Berlin, Sophienstraße 33 a, 10178 Berlin. Sitz / Z...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2015 14:48:00
HRB 164723 B: GameSpree GmbH, Berlin, Glogauer Straße 6, 10999 Berlin. Firma: GameSpree GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Glogauer Straße 6, 10999 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Spielen im Internet und für mobile Endgeräte (Smartphones/Tablets) sowie die dazugehörige Vermarktung von Werbeflächen, der Handel mit Computerspielen und jeweils dazugehörigem Zubehör sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängende Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Westermann, Remco, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.12.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GameSpree GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48087 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.12.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Westermann, Remco aus Düsseldorf