Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 162620 B
Firma: BUWOG - Kiel II GmbH
Sitz: Kiel
Adresse: Fabrikstraße 7, 24103 Kiel
Veränderungen
HRB 162620 B: BUWOG - Kiel II GmbH, Kiel, Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2014 12:37:00
HRB 162620 B: BUWOG - Kiel II GmbH, Berlin, Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg. Firma: BUWOG - Kiel II GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg; Gegenstand: Erwerb, Vermietung und Verwertung eigenen Grundbesitzes aller Art. Darüber hinaus ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die ihr zur Vermögensverwaltung und zur Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Der Betrieb von Bankgeschäften ist ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer dürfen, solange sie nicht alleinige Geschäftsführer sind, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Ratzinger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Wien/Österreich; Geschäftsführer: 2. Riedl, Daniel, *XX.XX.XXXX, Wien/Österreich; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.07.2014 mit Änderung vom 30.09.2014 und 24.10.2014 in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und § 16 (Schlussbestimmungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Prelios Aquarius GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 106220) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.07.2014; 30.09.2014; 24.10.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Ratzinger, Andreas aus Wien/Österreich,
Riedl, Daniel aus Wien/Österreich