Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 162540 B
Firma: Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kantstraße 44/45, 10625 Berlin
Veränderungen
HRB 162540 B: Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, Berlin, Kantstraße 44/45, 10625 B...
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HRB 162540 B: Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, Berlin, Uhlandstraße 165, 10719 B...
Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2014 17:09:00
HRB 162540 B: Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH, Berlin, Uhlandstraße 165, 10719 Berlin. Firma: Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 165, 10719 Berlin; Gegenstand: Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten eigenen Vermögens - insbesondere die Immobilie in der Uhiandstraße 79 in Berlin - im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte oder auf Rechnung Dritter. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mendler, Marco, *XX.XX.XXXX, Brackenheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Mingazzi, Jacopo, *XX.XX.XXXX, Stuttgart; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.08.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Uhlandstraße 79 Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47527 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.08.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mendler, Marco aus Brackenheim,
Mingazzi, Jacopo aus Stuttgart