Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 161751 B
Firma: Studio Berlin GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 161751 B: Studio Berlin GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Rechtsverh...
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Veröffentlichung vom 08.09.2016 16:08:00
HRB 161751 B: Firma / Name vormals: Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Firma: Studio Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 2. Studio Berlin GmbH Zweigniederlassung Lüneburg 21337 Lüneburg Lilienthalstraße 1, 21337 Lüneburg; Gegenstand: Der Betrieb von Ateliers sowie mobiler und stationärer Fernsehübertragungstechnik für Film-, Fernseh-, elektronische Spiele- und sonstige audiovisuelle Produktionen, die Konzeption, Herstellung, Bearbeitung und Auswertung solcher Produktionen, die Bereitstellung von Produktions- und Sendetechnik, die Betätigung in ähnlichen anderen Bereichen sowie jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet der audiovisuellen Publikationsmittel. Weiterhin ist die Vermietung von Büro- und Studioflächen Gegenstand des Unternehmens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Studio Berlin Broadcast GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 69278 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 161751 B: Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Be...
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Neueintragungen
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