Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 161306 B
Firma: Scope Ratings AG
Sitz: Berlin
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HRB 161306 B: Scope Ratings AG, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Nicht mehr ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2014 12:18:00
HRB 161306 B: Scope Ratings AG, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Firma: Scope Ratings AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lennéstraße 5, 10785 Berlin; Gegenstand: die Erstellung und der Verkauf von Research, Analysen, Beurteilungen und Ratings; Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Schoeller, Florian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Scope Ratings GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145472 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.07.2014. Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18.07.2019 um einen Betrag bis zu insgesamt 50.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schoeller, Florian aus Berlin