Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 161290 B
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HRB 161290 B: AFK-International GmbH, Berlin, Colditzstraße 28, 12099 Berlin. Re...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2014 12:17:00
HRB 161290 B: AFK-International GmbH, Berlin, Colditzstraße 28, 12099 Berlin. Firma: AFK-International GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Colditzstraße 28, 12099 Berlin; Gegenstand: Beratung und Schulung im Bereich Gefahrgut für alle Verkehrsträger (ADR/RID/GbV/IMDG-Code/ICAO-TI/IATA-DGR), Beratung und Schulung zur Umsetzung der VO(EG) Nr. 300/2008 und VO(EU) Nr. 185/2010 und deren Folgeverordnungen (Luftsicherheit), Beratung und Schulung zu Kreislaufwirtschaft (BefErl / EfbV/ BbfA), staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Weiterbildungen für Berufskraftfahrer gemäß § 5 BKrFQG, Beratung und Schulung im Bereich Logistik. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schmid-Ellinghausen, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.07.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma AFK-International Inhaber Bernhard Schmid-Ellinghausen e.K. vom Inhaber Bernhard Schmid-Ellinghausen geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49879 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 21.07.2014. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schmid-Ellinghausen, Bernhard aus Berlin