Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 160917 B
Firma: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Veränderungen
HRB 160917 B: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH, Berlin, Kurfürstend...
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HRB 160917 B: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH, Berlin, Rosenthaler...
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HRB 160917 B: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH, Berlin, Rosenthaler...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2014 13:37:00
HRB 160917 B: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH, Berlin, Seesener Straße 10-13, 10709 Berlin. Firma: Projektgesellschaft Seesener Straße 10-13 mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Seesener Straße 10-13, 10709 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Immobilienbesitzes sowie deren Veräußerung. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Klein, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Pallasch, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.07.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Klein Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Seesener Straße 10-13 KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 30218) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.07.2014; 23.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Klein, Joachim aus Berlin,
Pallasch, Michael aus Berlin