Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 160715 B
Firma: HeliD GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 160715 B: HeliD GmbH, Berlin, Komturstraße 18, 12099 Berlin. Rechtsverhaeltn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2014 18:16:00
HRB 160715 B: HeliD GmbH, Berlin, Komturstraße 18, 12099 Berlin. Firma: HeliD GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Komturstraße 18, 12099 Berlin; Gegenstand: Internationale Erbringung von Leistungen der loss adjuster und Sachverständigen für Versicherungsgeschäfte. Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hébert, Bernard, *XX.XX.XXXX, Le Vesinet/Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2. Gielisch, Claus, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.07.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 59435) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Der mit der C. Gielisch Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 11776) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 07.04.2014 und Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2014 mit Wirkung zum 30.06.2014 beendet. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 04.09.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gielisch, Claus aus Düsseldorf,
Hébert, Bernard aus Le Vesinet/Frankreich