Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 160643 B
Firma: Healthcare Immobilien Hennigsdorf GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 160643 B: Healthcare Immobilien Hennigsdorf GmbH, Berlin, Wittenbergplatz 5 ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.03.2017 11:30:00
HRB 160643 B: Healthcare Immobilien Hennigsdorf GmbH, Berlin, Wittenbergplatz 5 - 6, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Die Gesellschaft hat den Plan vom 24. Februar 2017 (nebst Anlagen) zur grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Sitzverlegung der Gesellschaft nach Niederanven, Großherzogtum Luxemburg (nachfolgend: ?Umwandlungsplan?), entsprechend Art. 8 Abs. 2 der SE-Verordnung zum Handelsregister eingereicht. Weiter wird entsprechend § 122d Satz 2 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht: 2. Die Firma der Gesellschaft lautet: Healthcare Immobilien Hennigsdorf GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Durch die Umwandlung im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels wird die GmbH in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilité limitée, S.à r.l.) (nachfolgend ?SARL?) umgewandelt. Die Firma der SARL wird lauten: Healthcare Immobilien Hennigsdorf S.à r.l. Satzungs- und Verwaltungssitz der SARL wird sein Niederanven, Luxemburg 3. Die Register, bei denen die Gesellschaft eingetragen ist bzw. sein wird, sind für die GmbH in der gegenwärtig bestehenden Form das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Eintragung unter HRB 160643 B, sowie für die SARL (künftig) das Luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés). 4. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, weil die beiden Gesellschafter der GmbH nach dem grenzüberschreitenden Formwechsel in demselben Umfang an der SARL beteiligt sein werden, wie sie unmittelbar vor Wirksamwerden der Umwandlung am Stammkapital beteiligt waren. Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden deutschen GmbH ergeben sich aus § 13 SE-Ausführungsgesetz bzw. § 122 j UmwG (jeweils analog). Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit wie folgt auf ihre Rechte entsprechend § 13 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend ?SE-AG") hingewiesen, die ihnen im Zusammenhang mit der Umwandlung der Gesellschaft von Gesetzes wegen zustehen: Gemäß § 13 SE-AG ist den Gläubigern der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, sofern die neue Gesellschaft (hier aufgrund der Wahrung der rechtlichen Identität: die neue Rechtsform) nicht dem deutschen Recht unterliegt und soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offengelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 13 Abs. 2 SE-AG steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans entstanden sind. Entsprechend § 122j UmwG ist ? wenn die Gesellschaft neuer Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt - den Gläubigern einer Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf diese Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Dingliche Ansprüche sind nicht erfasst, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan offen gelegt worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Entsprechend §§ 204, 23 UmwG sind den Inhabern von Rechten in einem Rechtsträger, die kein Stimmrecht gewähren, insbesondere den Inhabern von Anteilen ohne Stimmrecht, von Wandelschuldverschreibungen, von Gewinnschuldverschreibungen und von Genussrechten gleichwertige Rechte in dem Rechtsträger neuer Rechtsform zu gewähren (soweit diese nicht ohnehin von dem Formwechsel unberührt bleiben). Die Gesellschaft hat keine derartigen Rechte gewährt. 5. Unter folgenden Anschriften können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Healthcare Immobilien Hennigsdorf GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin Einzige Gesellschafter der Gesellschaft in der jetzigen und zukünftigen Rechtsform sind: Luxony Holding S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilité limitée) mit Sitz in 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 206579 und Saxony Holdings S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilité limitée) mit Sitz in 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 111444.Veränderungen
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