Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 160634 B
Firma: Transphorms GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Ackerstraße 76, 13355 Berlin
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HRB 160634 B: Transphorms GmbH, Berlin, Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin. Sit...
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HRB 160634 B: Transphorms GmbH, Berlin, Ackerstraße 76, 13355 Berlin. Nicht mehr...
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HRB 160634 B: Transphorms GmbH, Berlin, Ackerstraße 76, 13355 Berlin. Geschäftsf...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.08.2014 15:33:00
HRB 160634 B: Transphorms GmbH, Berlin, Ackerstraße 76, 13355 Berlin. Firma: Transphorms GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ackerstraße 76, 13355 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, der Betrieb und das Management von Bildungseinrichtungen und von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit den Bereichen: Akquisition von Einrichtungen und Unternehmen im Bildungsbereich im In- und Ausland; Strukturierung, Betrieb, Geschäftsführung und Management von Einrichtungen und Unternehmen im Bildungsbereich; Akquisition, Betrieb und Veräußerung von mit Bildungseinrichtung im Zusammenhang stehenden Immobilien. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Breyde, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.07.2014 mit Änderung vom 12.08.2014 in § 7 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Transphorms AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 116279 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Breyde, Carsten aus Berlin