Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 159540 B
Firma: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 159540 B: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH, Berlin, Wittestraße ...
Veränderungen
HRB 159540 B: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH, Berlin, Wittestraße ...
Veränderungen
HRB 159540 B: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH, Berlin, Breitenbachs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.06.2014 12:06:00
HRB 159540 B: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH, Berlin, Breitenbachstraße 23, 13509 Berlin. Firma: SNIV Spree-Neckar-Immobilien Verwaltung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Breitenbachstraße 23, 13509 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und die Erschließung von Grundstücken, die Planung und die Herstellung von Bauwerken, der Handel mit Grundstücken, Bauwerken und Wohnungs-/Teileigentum sowie die Verwaltung von Grundstücken, Bauwerken und Wohnungs-/Teileigentum. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hasenhündl, Bernd, *XX.XX.XXXX, Oberriexingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.05.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wohnbau Oberriexingen Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 158789 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.05.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hasenhündl, Bernd aus Oberriexingen