Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 159411 B
Firma: GHfilms GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hobrechtstraße 17, 12047 Berlin
Veränderungen
HRB 159411 B: GHfilms GmbH, Berlin, c/o Christopher Bobyn, Hobrechtstraße 17, 12...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2014 12:19:00
HRB 159411 B: GHfilms GmbH, Berlin, Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin. Firma: GHfilms GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin; Gegenstand: Die Produktion von Filmen, Videos und Fotos und das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film-, Video- und Fotoproduktionen einschließlich der Vor-Produktion und der Nachbearbeitung. Darüber hinaus vermietet die Gesellschaft Studios und vermietet und verkauft Ausrüstung für Film-, Video- und Fotoproduktionen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Bobyn, Christopher, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wiggenhauser, Marius, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.05.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GHfilms oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49444 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.05.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Bobyn, Christopher aus Berlin,
Wiggenhauser, Marius aus Berlin