Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 158737 B
Firma: Berlin British School gGmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Dickensweg 17 - 19, 14055 Berlin
Veränderungen
HRB 158737 B: Berlin British School gGmbH, Berlin, Dickensweg 17 - 19, 14055 Ber...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.05.2014 11:20:00
HRB 158737 B: Berlin British School gGmbH, Berlin, Dickensweg 17 - 19, 14055 Berlin. Firma: Berlin British School gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Dickensweg 17 - 19, 14055 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer britischen Schule nebst Kindergarten in Berlin, welcher die Schulausbildung von Mädchen und Jungen vom Nursery-Alter bis zur Hochschulreife (International Baccalaureate) umfasst. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Stefan, Sibylle, *XX.XX.XXXX, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.04.2014 mit Änderung vom 24.04.2014 in § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital) und § 9 (Auflösung der Gesellschaft); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Berlin British School e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 13629) im Wege der Ausgliederung auf Grund des Spaltungsplans vom 14.04.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Stefan, Sibylle aus Berlin