Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 158418 B
Firma: felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 158418 B: felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Mauerstraße 86 -...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2014 14:43:00
HRB 158418 B: felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, Mauerstraße 86 - 88, 10117 Berlin. Firma: felix1.de AG Steuerberatungsgesellschaft; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mauerstraße 86 - 88, 10117 Berlin; Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 500.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Hollmann, Bernd, *XX.XX.XXXX, Bochum; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 2. Müller, Marc, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 3. Wernze, Franz-Josef, *XX.XX.XXXX, Köln; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 26.03.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ETL Felix 1 GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153382 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.11.2013; 26.03.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hollmann, Bernd aus Bochum,
Müller, Marc aus Berlin,
Wernze, Franz-Josef aus Köln