Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 156899 B
Firma: Artus Real GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 156899 B: Artus Real GmbH, Berlin, Fasanenstraße 47, 10719 Berlin. Änderung ...
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HRB 156899 B: Artus Real GmbH, Berlin, Fasanenstraße 47, 10719 Berlin. Rechtsfor...
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HRB 156899 B: Artus Real GmbH, Berlin, Fasanenstraße 47, 10719 Berlin. Nicht meh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2014 10:09:00
HRB 156899 B: Artus Real GmbH, Berlin, Fasanenstraße 47, 10719 Berlin. Firma: Artus Real GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Fasanenstraße 47, 10719 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung der Immobilie Hertelstraße 7, 7a, Rheingaustraße 27, 12161 Berlin sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Leonhardt, Kurt, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.01.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ARTUS REAL GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44354 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.01.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Leonhardt, Kurt aus Berlin