Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 155063 B
Firma: Trockland VI Klosterstr. 62 Projektentwicklung II - Bürohaus - GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 155063 B: Trockland VI Klosterstr. 62 Projektentwicklung II - Bürohaus - Gmb...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.12.2013 13:11:00
HRB 155063 B: Trockland VI Klosterstr. 62 Projektentwicklung II - Bürohaus - GmbH, Berlin, c/o arsago Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft I mbH, Marburger Straße 2, 10789 Berlin. Firma: Trockland VI Klosterstr. 62 Projektentwicklung II - Bürohaus - GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o arsago Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft I mbH, Marburger Straße 2, 10789 Berlin; Gegenstand: Die Planung, Entwicklung, Finanzierung, Bebauung und Vermietung von Gewerbe- und Wohnbauprojekten, insbesondere des Immobilienprojekts Klosterstraße 62 in Berlin. Zum Geschäftsgegenstand gehört ebenfalls die Durchführung aller hierzu erforderlichen Investitionsmaßnahmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Avner, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Nathaniel, Yeheskel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.11.2013; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Klosterstr. 62 Bürohaus GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48592 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.11.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Avner, Daniel aus Berlin,
Nathaniel, Yeheskel aus Berlin