Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 153977 B
Firma: how to work GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.09.2020 12:21:00
HRB 153977 B: how to work GmbH, Berlin, Stavangerstraße 15 B, 10439 Berlin. Firma: how to work GmbH; Gegenstand: Organisationsberatung, Personalentwicklung, Coaching, psychodramatische und soziodramatische Veranstaltungen/Ausbildungen ausrichten, ein Institut leiten, Events und Veranstaltungen ausrichten für gegenwärtige und zukünftige Kunden, auch mit Getränken und Essen, weiterhin die Unterstützung nachhaltiger und gemeinnütziger Organisationen. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.000,00 EUR; Geschäftsführer: 2. Anderl, Mirja Li, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der how to work UG (haftungsbeschränkt) um 3.000,00 auf 28.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die how to work UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 173403 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Anderl, Mirja Li aus Berlin
Neueintragungen
HRB 153977 B: Reineck Management Consulting GmbH, Berlin, Stavangerstraße 15 B, ...