Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 153800 B
Firma: Kofler Energies AG
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Gormannstraße 22, 10119 Berlin. Sitz /...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Gormannstraße 22, 10119 Berlin. Rechts...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Gormannstraße 22, 10119 Berlin. Sitz /...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Nicht me...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Prokura:...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Prokura:...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Als nich...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Nicht me...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Geneststraße 5, 10829 Berlin. Sitz / Z...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Vorstan...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Prokura...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Als nic...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Prokura...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Prokura...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Gegenst...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Als nic...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Prokura...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Prokura...
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HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Stamm- ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2013 11:53:00
HRB 153800 B: Kofler Energies AG, Berlin, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Firma: Kofler Energies AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zimmerstraße 23, 10969 Berlin; Zweigniederlassung errichtet: 1. Kofler Energies Power AG 69126 Heidelberg Sickingenstraße 39, 69126 Heidelberg; Gegenstand: Der Einkauf und Vertrieb von leitungsgebundenen Energien (Strom und Gas) an Endverbraucher und der Handel mit diesen Energien, das Energiecontracting einschließlich des Betriebs von Energieerzeugungs- und Energieverteilungsanlagen, die Erbringung von Beratungs-, Planungs-, Ingenieursdienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, der Energietechnik und der technischen Gebäudeausrüstung, die Realisierung von Maßnahmen des Energieeffizienz-Managements und die Vermarktung von Produkten aus dem Bereich Energieeinsparung sowie die Durchführung der Beschaffung von Energien in Form von Portfoliomanagement durch kurz- und langfristige Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher, in Sonderfällen auch anderer Art, erwerben, sich an solchen beteiligen, sowie deren oder anderer Unternehmen Vertretung oder Management übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens-, Kooperations- und Interessengemeinschaftsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.322.127,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Nickel, Günter, *XX.XX.XXXX, Halle (Saale); Prokura: 1. Beckendorf, Kolja, *XX.XX.XXXX, Nattheim-Auernheim; Einzelprokura; 2. Kurz, Eckhard Ulrich Dieter, *XX.XX.XXXX, Burscheid; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 05.12.2005 zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.10.2012 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 10626) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Sitz) und in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Einfügung des neuen Abs. 8 (Genehmigtes Kapital 2013). Der bisherige § 4 Abs. 8 wird zu Abs. 9. Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der rhein-ruhr ENERGIE GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 6340) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.07.2017 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von - nach teilweiser Ausnutzung noch: - bis zu 245.223 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 245.223,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Instituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein oder mehrmalig auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der die Gesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugs- oder Umtauschrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmern, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Wirtschaftsgütern, ausgegeben werden; soweit dies erforderlich ist, um unmittelbar Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 100.000,00 ausgeben zu können soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Auf diesen Höchstbetrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die neuen Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht nach den vorstehenden Spiegelstrichen oder auf der Grundlage anderweitiger Ermächtigungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgeschlossen wird, darf sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung insgesamt zwanzig vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigen. (Genehmigtes Kapital 2012/I); Der Vorstand ist durch Beschluss vom 23.08.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22.08.2018 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 415.840 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 415.840,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Instituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der die Gesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugs- oder Umtauschrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, ausgegeben werden; soweit dies erforderlich ist, um mittelbar oder unmittelbar Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 100.000,00 ausgeben zu können; soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden, der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Auf diesen Höchstbetrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer, sinngemäßer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die neuen Aktien entfällt, für die das Bezugsrecht nach den vorstehenden Spiegelstrichen oder auf der Grundlage anderweitiger Ermächtigungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgeschlossen wird, darf sowohl im Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt zwanzig vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigen. (Genehmigtes Kapital 2013/I); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 29.12.2005Personen: Beckendorf, Kolja aus Nattheim-Auernheim,
Kurz, Eckhard Ulrich Dieter aus Burscheid,
Nickel, Günter aus Halle (Saale)