Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 152859 B
Firma: Köpenicker Straße 184 GmbH
Sitz: Zossen
Veränderungen
HRB 152859 B: Köpenicker Straße 184 GmbH, Zossen, Sulzaer Straße 14, 14199 Berli...
Veränderungen
HRB 152859 B: Köpenicker Straße 184 GmbH, Berlin, Sulzaer Straße 14, 14199 Berli...
Veränderungen
HRB 152859 B: Köpenicker Straße 184 GmbH, Berlin, Eisenzahnstraße 15, 10709 Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2013 12:00:00
Köpenicker Straße 184 GmbH, Berlin, Cuxhavener Straße 12 - 13, 10555 Berlin. Firma: Köpenicker Straße 184 GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Cuxhavener Straße 12 - 13, 10555 Berlin Gegenstand: Der Erwerb des Grundstücks Köpenicker Straße 184 in Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Türk, Roland, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Z1 GmbH & Co. Köpenicker Straße 184 KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41726 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Türk, Roland aus Berlin