Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 152823 B
Firma: HIMSS Europe GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin. Ges...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin. Sit...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Prokura: N...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Stamm- bzw...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Rechtsverh...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Nicht mehr...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.12.2014 12:01:00
HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Es wurde der Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die Verschmelzung der So2Say Communications Ltd. mit Sitz in Leeds, Großbritannien, eingetragen im Companies House (England) unter Nr. 5807127 als übertragende Gesellschaft auf die HIMSS Europe GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152823 B als übernehmende Gesellschaft, zum Handelsregister eingereicht. Bei der So2Say Communications Ltd. handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht, die über eine Zweigniederlassung in Berlin verfügt (Amtsgericht Charlottenburg HRB 102723 B). Bei der HIMSS Europe GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die zuvor genannten Gesellschaften beteiligt (§ 122 d S. 2 Nr. 2, 3 UmwG). Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich dieser grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (HIMSS Europe GmbH) können gemäß §122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der HlMSS Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Lennéstraße 9, 10785 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden HIMSS Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (So2Say Communications Ltd.) kann gemäß REG. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. REG 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der HIMSS Europe GmbH, Herrn Rainer Herzog, Lennéstraße 9, 10785 Berlin, angefordert werden.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Als nicht ...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Nicht mehr...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Lennéstraße 9, 10785 Berlin. Sitz / Zwe...
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HRB 152823 B: HIMSS Europe GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 114, 10787 Berlin. Pro...
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Neueintragungen
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