Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 152479 B
Firma: Lorpaxia GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Axel-Springer-Straße 54 b, 10117 Berlin
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HRB 152479 B: Lorpaxia GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 54 b, 10117 Berlin. Re...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.04.2021 08:29:00
HRB 152479 B: Lorpaxia GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 54 b, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: 1. Die Gesellschaft hat einen gemeinsamen Verschmelzungsplan gemäß § 122 d S. 1 UmwG vom 29. März 2021 zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Lorpaxia GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft; b) die Lorpaxia GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Fürstentum Liechtensteins, mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein als übernehmende Gesellschaft. 3. Zuständige Register: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152479 B; b) die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtensteins unter der Registernummer FL-00O2.649.616-0. 4. Modalitäten der Ausübung der Gläubiger- und Minderheitsrechte: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in das Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft nach § 122d Satz 2 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zusteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. lm Übrigen ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Übertragenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Die jeweiligen Ansprüche sind unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Axel-Springer-Straße 54b, 10117 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus Art. 351i PGR. Danach ist den Gläubigern der an der Fusion beteiligten liechtensteinischen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Fusion durch die Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, zu diesem Zweck melden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie nachweisen, dass durch die Fusion die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Lorpaxia GmbH, Städtle 22, Postfach 333, 9490 Vaduz, Liechtenstein geltend zu machen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgenden Anschriften kostenlos einholen: Lorpaxia GmbH, Städtle 22, Postfach 333, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die übernehmende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 152479 B: Lorpaxia GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 54 b, 10117 Berlin. Al...
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HRB 152479 B: Lorpaxia GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 54 b, 10117 Berlin. Si...
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HRB 152479 B: Firma / Name vormals: Lorpaxia UG (haftungsbeschränkt), Berlin, c/...
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HRB 152479 B: Lorpaxia UG (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o Fuyomo GmbH, Axel-Sp...
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HRB 152479 B: Lorpaxia UG (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o Fuyomo UG (haftungsb...
Neueintragungen
Lorpaxia UG (haftungsbeschränkt), Berlin, c/o 9Cookies GmbH, Mohrenstraße 60, 10...