Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 152460 B
Firma: Merseburger Straße 4 GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 152460 B: Merseburger Straße 4 GmbH, Sitz vormals: Berlin, Sulzaer Straße 14...
Veränderungen
HRB 152460 B: Merseburger Straße 4 GmbH, Berlin, Sulzaer Straße 14, 14199 Berlin...
Veränderungen
HRB 152460 B: Merseburger Straße 4 GmbH, Berlin, Eisenzahnstraße 15, 10709 Berli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2013 12:00:00
Merseburger Straße 4 GmbH, Berlin, Cuxhavener Straße 12 - 13, 10555 Berlin. Firma: Merseburger Straße 4 GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Cuxhavener Straße 12 - 13, 10555 Berlin Gegenstand: Der Erwerb des Grundstücks Merseburger Straße 4 in Berlin-Schöneberg. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kalz, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Z1 Beteiligungs GmbH & Co. Merseburger Straße 4 KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 35854 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Kalz, Uwe aus Berlin