Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 152303 B
Firma: 7. Bärlin Invest GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hahns Mühle 9, 12587 Berlin
Veränderungen
HRB 152303 B: 7. Bärlin Invest GmbH, Berlin, Hahns Mühle 9, 12587 Berlin. Vertre...
Veränderungen
HRB 152303 B: 7. Bärlin Invest GmbH, Berlin, Hahns Mühle 9, 12587 Berlin. Sitz /...
Veränderungen
HRB 152303 B: 7. Bärlin Invest GmbH, Berlin, Bölschestraße 133, 12587 Berlin. Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2013 12:00:00
7. Bärlin Invest GmbH, Berlin, Bölschestraße 133, 12587 Berlin. Firma: 7. Bärlin Invest GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Geschäftsanschrift:; Bölschestraße 133, 12587 Berlin Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien einschließlich der Vermietung sowie die Beteiligung an Immobilienprojekten Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Lange, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Sasse, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bärlin Invest UG (haftungsbeschränkt) & Co. 1. Immobilienbeteiligungs KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 42732) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Lange, Christian aus Berlin,
Sasse, Michael aus Berlin