Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 151455 B
Firma: Labor 28 GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 151455 B: Labor 28 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin. P...
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HRB 151455 B: Labor 28 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin. R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2013 12:00:00
Labor 28 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin. ; Labor 28 GmbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Mecklenburgische Straße 28, 14197 Berlin; Der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die ärztliche Leistungen, insbesondere auf den Gebieten der Laboratoriumsmedizin und der Mikrobiologie, erbringen. Stamm- bzw. Grundkapital: 52.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Dr. Müller, Michael, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Korn, Silvia, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2013; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Labor 28 AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 81357 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.06.2013.; Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Labor 28 Management GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 13592 B), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 13.11.2007 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Müller, Michael aus Hamburg,
Korn, Silvia aus Berlin