Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 151436 B
Firma: NetNat Immobilienverwaltung GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 151436 B: NetNat Immobilienverwaltung GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 92, 107...
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HRB 151436 B: NetNat Immobilienverwaltung GmbH, Berlin, Lennéstraße 3, 10785 Ber...
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HRB 151436 B: NetNat Immobilienverwaltung GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 92, 107...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2013 12:00:00
NetNat Immobilienverwaltung GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 92, 10785 Berlin. Firma: NetNat Immobilienverwaltung GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Potsdamer Straße 92, 10785 Berlin Gegenstand: Immobilienverwaltung und -entwicklung; Vermietung und Verpachtung von Immobilien; Baubetreuung - wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben - in fremdem Namen für fremde Rechnung Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Poryadochnov, Yury, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.04.2013; mit Änderungen vom 05.06.2013 und 02.07.2013 in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile); § 4 (Erbringung der Stammeinlagen) ist neu eingefügt und nachfolgend neu nummeriert Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der NetNat Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 102217 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 24.04.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Poryadochnov, Yury aus Berlin