Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 151278 B
Firma: Hypoport Invest GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 151278 B: AEW Invest GmbH, Düsseldorf, Klosterstraße 71, 10179 Berlin. Sitz ...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 05.11.2014 11:06:00
HRB 151278 B: Firma / Name vormals: Hypoport Vermögensverwaltungs-GmbH, Berlin, Klosterstraße 71, 10179 Berlin. Firma: Hypoport Invest GmbH; Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) sowie sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, jedoch nur, soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, deren Geschäftszweck gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und deren Rechtsform sicherstellt, dass eine Haftung der Gesellschaft aus ihrer Beteiligung an dem Unternehmen beschränkt ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 175.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.10.2014 ist das Stammkapital um 150.000 EUR auf 175.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.Veränderungen
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Neueintragungen
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