Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 150935 B
Firma: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 150935 B: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH, Berlin, Rosenthaler Stra...
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HRB 150935 B: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH, Berlin, Rosenthalerstraß...
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HRB 150935 B: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH, Berlin, Alte Schönhauser...
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HRB 150935 B: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH, Berlin, Alte Schönhauser...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.06.2013 12:00:00
Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH, Berlin, Alte Schönhauser Straße 28, 10119 Berlin. Firma: Schönhauser-Design Anweiler-Furtner GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alte Schönhauser Straße 28, 10119 Berlin Gegenstand: Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Vintage-Möbeln und Designklassikern. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Anweiler, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Furtner, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.06.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schönhauser-Design Anweiler-Furtner OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48292) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.06.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Anweiler, Sabine aus Berlin,
Furtner, Martin aus Berlin