Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 150778 B
Firma: SAC Service Asset Concept GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Schlüterstraße 54, 10629 Berlin
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HRB 150778 B: SAC Service Asset Concept GmbH, Berlin, Mommsenstraße 60, 10629 Be...
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HRB 150778 B: SAC Service Asset Concept GmbH, Berlin, Lassenstraße 23, 14193 Ber...
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Veröffentlichung vom 31.08.2017 07:01:00
HRB 150778 B: SAC Service Asset Concept GmbH, Berlin, Lassenstraße 23, 14193 Berlin. Gegenstand: Die Vermietung, der Verkauf, die Beratung und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien; die Durchführung von Hauswartstätigkeiten und Hausreinigungsarbeiten; Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kajl, Sebastian; Geschäftsführer: 2. Stein, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der SAC Sales Advisor Company GmbH um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SAC Sales Advisor Company GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 147470) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Stein, Julia aus Berlin
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SAC Service Asset Concept GmbH, Berlin, Hauptstraße 66, 12159 Berlin. Firma: SAC...