Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 150614 B
Firma: Slotty GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 150614 B: Slotty GmbH, Berlin, Schivelbeiner Straße 19, 10439 Berlin. Rechts...
Veränderungen
HRB 150614 B: Slotty GmbH, Berlin, Schivelbeiner Straße 19, 10439 Berlin. Stamm-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.06.2013 12:00:00
Slotty GmbH, Berlin, Schivelbeiner Straße 19, 10439 Berlin. Firma: Slotty GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Schivelbeiner Straße 19, 10439 Berlin Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen sowie die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Informationstechnologien. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Slotty, Martin Knut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.05.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Slotty AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129134 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.05.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Slotty, Martin Knut aus Berlin