Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 150472 B
Firma: Tucholskystraße 5 Liegenschafts GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Tucholskystraße 5, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 150472 B: Firma / Name vormals: Kronberg RE Deutschland GmbH, Berlin, Tuchol...
Veränderungen
HRB 150472 B: Firma / Name vormals: Kronberg RE Deutschland Zweite GmbH, Berlin,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.06.2013 12:00:00
Kronberg RE Deutschland Zweite GmbH, Berlin, Ziegelstraße 24, 10117 Berlin. Firma: Kronberg RE Deutschland Zweite GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Ziegelstraße 24, 10117 Berlin Gegenstand: Der Ankauf und Verkauf von Immobilien, Übernahme von Beteiligungen und Investmentmanagement (Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz ausgenommen). Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Hellweger, Martin, *XX.XX.XXXX, Sankt Lorenzen/Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit (nämlich des Betriebsteils "Investment und Immobilienmanagement") der Kronberg RE Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 50631 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 21.04.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..