Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 150092 B
Firma: Akademie Dr. Obladen GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 150092 B: Akademie Dr. Obladen GmbH, Berlin, Katharinenstraße 8, 10711 Berli...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.05.2013 12:00:00
Akademie Dr. Obladen GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 7 a, 10789 Berlin. Firma: Akademie Dr. Obladen GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Tauentzienstraße 7 a, 10789 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung und Durchführung von Trainings, Workshops, Seminaren, Konferenzen, Tagungen und Kongressen zu Themen, welche die Kommunalwirtschaft betreffen, Veranstaltungsdienstleistungen sowie Unternehmens- und Organisationsberatung, Arbeitsschutz, Personalberatung und -entwicklung bzw. Informationsmanagement und -technologie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Obladen, Hans-Peter, *XX.XX.XXXX, Alpen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.03.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dr. Obladen und Partner - Personalentwicklung Bildungsdienstleistungen Coaching Sozialwissenschaftler, Diplomvolkswirt und Diplomingenieur mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 233 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.03.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Obladen, Hans-Peter aus Alpen