Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 149829 B
Firma: AgenturWebfox GmbH
Sitz: Berlin
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2013 12:00:00
AgenturWebfox GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 - 65, 10587 Berlin. Firma: AgenturWebfox GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Einsteinufer 63 - 65, 10587 Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Internetagentur zur Erstellung und Betreuung von Internetseiten, zur Beratung und zur Entwicklung von Konzeption und Strategien für das Online-Marketing. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Niroumand, Andrea, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.03.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma AgenturWebfox e. K. von der Inhaberin Andrea Niroumand geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47517 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 26.03.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Niroumand, Andrea aus Berlin