Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 149433 B
Firma: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Auguststraße 68, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße ...
Veränderungen
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße ...
Veränderungen
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.02.2021 12:44:00
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße 68, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umwandlungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. Die Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Berlin unter der Geschäftsanschrift Auguststraße 68, 10117 Berlin. 3. Die Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH ist eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg unter HRB 149433. 4. Die Rechte der Gläubiger der Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH ergeben sich aus §§ 122j UmwG, 13 SE-Ausführungsgesetz ("SEAG") analog. Nach §§ 122j Abs. 1 UmwG, 13 Abs. 1 SEAG analog ist den Gläubigern der Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Frist, innerhalb derer der Anspruch anzumelden ist, beginnt einen Tag nach der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans und endet zwei Monate nach der Bekanntmachung mit Ablauf dieses Tages. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur hinsichtlich solcher Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach der Bekanntmachung dieses Umwandlungsplans entstanden sind (§§ 122j Abs. 2 UmwG, 13 Abs. 2 SEAG analog). Zur Geltendmachung des Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ausführliche Informationen über die Ausgestaltung der Gläubigerrechte können bei der Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH unter der oben angegebenen Adresse kostenlos beantragt werden. 5. Der Minderheitsgesellschafter hat ein Recht auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist oder die Mitgliedschaft bei dem formgewechselten Rechtsträger kein ausreichender Gegenwert für den Anteil bei dem deutschen Rechtsträger ist (§ 122h UmwG analog iVm §§ 14, 15 UmwG). Der Minderheitsgesellschafter hat zudem ein Recht auf angemessene Barabfindung bei Austritt aus der Gesellschaft (§ 122i UmwG analog). Der Umwandlungsplan muss ein entsprechendes Barabfindunsangebot vorsehen. Der Minderheitsgesellschafter hat das Recht, gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses binnen eines Monats Klage zu erheben. Eine Geltendmachung der Unangemessenheit des Umtauschverhältnisses oder der Angemessenheit der Barabfindung ist dabei grundsätzlich nur im Wege des Spruchverfahrens gegen eine vom Gericht festzusetzende bare Zuzahlung möglich. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet vorliegend auf sein Recht auf Nachbesserung des Umtauschverhältnisses sowie auf Barabfindung. Ein Angebot auf Barabfindung ist daher von der Gesellschaft nicht im Umwandlungsplan enthalten. Der Minderheitsgesellschafter verzichtet auch unwiderruflich auf die klageweise Geltendmachung seiner Rechte. 6. Gem. Art. 86g Abs. 1 lit. b der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 wird den Gesellschaftern und Gläubigern mitgeteilt, dass sie der Gesellschaft spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu dem Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung übermitteln können. Da es sich bei der Gesellschaft um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft handelt und es weder Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmer gibt, entfällt eine solche Mitteilung an diese. Die Auskünfte über die Modalitäten unter Ziffer 4. und 5. können kostenlos unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingeholt werden. Ansprüche nach Ziffer 4. und 5. sind unmittelbar gegenüber der Havelwerke ll Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Auguststraße 68, 10117 Berlin, geltend zu machen.Veränderungen
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße ...
Veränderungen
HRB 149433 B: Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße ...
Neueintragungen
Havelwerke II Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Berlin, Auguststraße 68, 10117 Berl...