Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 149001 B
Firma: CMD+N GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 149001 B: CMD+N GmbH, Berlin, Hermannstraße 41, 12049 Berlin. Sitz / Zweigni...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.08.2016 10:11:00
HRB 149001 B: Firma / Name vormals: elbdudler strategie GmbH, Berlin, Sanderstraße 22, 12047 Berlin. Firma: CMD+N GmbH; Gegenstand: Die digitale Kommunikationsberatung und Entwicklung und Vertrieb von Software-Anwendungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Mörchen, Eva Maria, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2016 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der Tooltime GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48464 B) um 500 EUR auf 25.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Tooltime GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48464 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mörchen, Eva Maria aus Berlin
Neueintragungen
elbdudler strategie GmbH, Berlin, Sanderstraße 22, 12047 Berlin. Firma: elbdudle...