Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 148963 B
Firma: MCV Koenigsallee I GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Wichmannstraße 7, 10787 Berlin
Löschungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.11.2017 10:09:00
HRB 148963 B: MCV Koenigsallee I GmbH, Berlin, c/o R1SC Revision Steuern Consulting GmbH, Wichmannstraße 7, 10787 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d Satz 1 UmwG, § 10 HGB bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 27.10.2017 betreffend die beabsichtigte Verschmelzung mit der RP Complex Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht. Die Gesellschaft hat dem Register folgende Angaben mitgeteilt: An der Verschmelzung sind u.a. die MCV Koenigsallee I GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Register des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 148963, Geschäftsanschrift: c/o R 1SC Revision Steuern Consulting GmbH, Wichmannstraße 7, 10787 Berlin, Deutschland, als übertragende sowie die RP Complex Holding S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht (société à responsabilité limitée) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) zu B 140248, Geschäftsanschrift: 10, Rue de Reims, L-2417 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Zu den Rechten der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter: a) Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaften ist jeweils die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außen stehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind; b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaften ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der jeweiligen übertragenden Gesellschaft unter deren Adresse c/o R1SC Revision Steuern Consulting GmbH Wichmannstraße 7 10787 Berlin Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden; c) Die Gläubiger der RP Complex Holding S.à r.l., deren Ansprüche vor der Eintragung der Verschmelzung im luxemburgischen Bundesanzeiger (Recueil Electronique des Sociétés er Associations) entstanden sind, sind gemäß Artikel 268 des Luxemburgischen Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 (Code de Commerce) berechtigt der übernehmenden Gesellschaft, ungeachtet anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten ab der betreffenden Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des mit Handelssachen befassten Amtsgerichts (Tribunal d'Arrondissement), das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Sitz der Schuldnergesellschaft befindet, und der für dringliche Angelegenheiten zuständig ist, angemessenen Gläubigerschutz in Bezug auf fällige und noch nicht fällige Ansprüche zu beantragen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche aufgrund der Verschmelzung bedroht ist und von der Schuldnergesellschaft keine Sicherheiten gestellt worden sind. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: RP Complex Holding S.à r.l. 10, Rue de Reims, L-2417 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Veränderungen
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Neueintragungen
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