Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 148698 B
Firma: Marzahn Beteiligungen GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 148698 B: Marzahn Beteiligungen GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 60, 10785 Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.03.2013 12:00:00
Marzahn Beteiligungen GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin. Firma: Marzahn Beteiligungen GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, insbesondere die Beteiligung an Grundbesitz haltenden und verwaltenden Gesellschaften sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Beck, Christoph, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Wilhelm, Konstantin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Fuchs-von Rabenau, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Marzahn Beteiligungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47623 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.01.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Beck, Christoph aus Berlin,
Fuchs-von Rabenau, Reinhard aus Berlin,
Wilhelm, Konstantin aus Berlin