Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 148495 B
Firma: ereignisschmiede live GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.11.2016 09:30:00
HRB 148495 B: ereignisschmiede live GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ereignisschmiede GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110188 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der ereignisschmiede GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110188 B) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung der Gesellschaft auf die herrschende Gesellschaft beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
ereignisschmiede live GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Firma: ...