Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 146847 B
Firma: TOMANO Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 146847 B: TOMANO Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Giesebrec...
Veränderungen
TOMANO Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 175, 107...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.01.2013 12:00:00
TOMANO Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 175, 10707 Berlin. ; TOMANO Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 175, 10707 Berlin; Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen aller Art; erlaubnisfreie Beteiligung an anderen Unternehmen Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Topcu, Manolya, *XX.XX.XXXX, Fresnaye, Kapstadt, Südafrika; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Prokura: 1. Dr. Schröder, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.11.2012; mit Änderung vom 06.12.2012 in § 2 (Gegenstand); Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TOMANO Consult Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 102486 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.11.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Dr. Schröder, Wolfgang aus Berlin,
Topcu, Manolya aus Fresnaye