Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 146739 B
Firma: AFS Advanced Filter Solutions GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen von Amts wegen
HRB 146739 B: AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Brunsbütteler Damm 51-...
Löschungsankündigungen
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 F...
Löschungsankündigungen
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 F...
Veränderungen
HRB 146739 B: AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Brunsbütteler Damm 51-...
Veränderungen
AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Brunsbütteler Damm 51-53, 13581 Berl...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.02.2013 12:00:00
AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Maulbeerallee 35, 13593 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des unter der Firma Ulrich Hegi Elektroinstallation e.K. mit Sitz in Berlin betriebenen Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47497) auf die Gesellschaft um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2012 das Vermögen des unter der Firma Ulrich Hegi Elektroinstallation e.K. mit Sitz in Berlin betriebenen Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47497) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Maulbeerallee 35, 13593 Berlin. War ...
Neueintragungen
AFS Advanced Filter Solutions GmbH, Berlin, Maulbeerallee 35, 13593 Berlin. Firm...