Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 145250 B
Firma: Colorstorm Digital GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Marienburger Straße 32, 10405 Berlin
Veränderungen
HRB 145250 B: Colorstorm Digital GmbH, Berlin, Marienburger Straße 32, 10405 Ber...
Veränderungen
HRB 145250 B: Colorstorm Digital GmbH, Berlin, Manteuffelstraße 77, 10999 Berlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.10.2012 12:00:00
Colorstorm Digital GmbH, Berlin, Strausberger Platz 19, 10243 Berlin. Firma: Colorstorm Digital GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Strausberger Platz 19, 10243 Berlin Gegenstand: Tätigkeiten in den Bereichen Grafik-Design, Website-Design und Bildnachbearbeitung (Retouching) sowie die technische Koordination und der Verleih von Foto- und Filmequipment für interne wie externe Produktionen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bonke, Johannes, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Freiherr von Gumppenberg-Pöttmess-Obersprennberg, Maximilian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der colorstorm image maker GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115640 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 29.08.2012;17.10.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Bonke, Johannes aus Berlin,
Freiherr von Gumppenberg-Pöttmess-Obersprennberg, Maximilian aus Berlin